Säule 3a heisst: Sie zahlen jedes Jahr einen Betrag auf ein gebundenes Vorsorgekonto oder eine Vorsorge-Police ein — und ziehen diesen Betrag in Ihrer Steuererklärung vollständig vom Einkommen ab. Das Geld bleibt bis zur Pensionierung gebunden (mit wenigen Ausnahmen), wächst zinsbegünstigt und wird bei der Auszahlung deutlich reduziert besteuert.
Maximalbeträge 2026
Wie viel Sie konkret sparen
Ein Beispiel: Sie verdienen 95'000 CHF in Zürich und zahlen den Maximalbetrag von 7'258 CHF in die Säule 3a ein.
- Ihr steuerbares Einkommen sinkt um 7'258 CHF
- Bei einem Grenzsteuersatz von 28 % sparen Sie rund 2'030 CHF pro Jahr
- Über 35 Erwerbsjahre: ~71'000 CHF nur an Steuern — ohne die Zinsen
Die Säule 3a ist kein Sparkonto, sondern eine Steuerreduktion mit Sparfunktion.
Konto oder Wertschriftenlösung?
3a-Konto
Geringer Zins (zurzeit 0.5–1.2 %), keine Kursschwankungen. Geeignet für Personen kurz vor der Pensionierung (unter ca. 5 Jahre Laufzeit) oder sehr risikoscheue Anleger.
3a-Wertschriftendepot
Ihr Geld wird in Aktien- und Obligationenfonds investiert. Über lange Zeiträume (15+ Jahre) erwirtschaftet eine aktienorientierte Lösung historisch 3–5 % Rendite pro Jahr — statt 1 % auf dem Konto.
Faustregel
Wer mehr als 10 Jahre bis zur Pensionierung hat, sollte mindestens teilweise in Wertschriften investieren. Der Zinseszinseffekt macht über zwei Jahrzehnte schnell 30–50 % Unterschied beim Endkapital.
Staffeln Sie in mehreren Konten
Bei der Auszahlung wird das Kapital separat besteuert — zu einem reduzierten Satz, aber progressiv. Wer alles auf einmal bezieht, landet in einer hohen Steuerprogression.
Lösung: Legen Sie ab ca. 45 Jahren 3–5 Konten an und lassen Sie diese gestaffelt zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr auszahlen. So bleiben Sie in jedem einzelnen Jahr in der tiefen Progressionsstufe.
Für Selbstständige besonders relevant
Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen jährlich bis zu 20 % des Erwerbseinkommens, maximal 36'288 CHF einzahlen. Das ist einer der stärksten Steuerhebel im Schweizer System — und gleichzeitig der einzige sinnvolle Weg, ohne PK Altersvermögen steueroptimiert aufzubauen.
- Belege unbedingt aufbewahren — das Steueramt verlangt die Einzahlungsbestätigung
- Einzahlung muss bis 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein — nicht nur überwiesen
- Bei schwankenden Einkommen: jedes Jahr neu berechnen, nicht pauschal 7'258 CHF einzahlen
Frühzeitiger Bezug — wann erlaubt?
Das Kapital ist bis maximal 5 Jahre vor dem AHV-Alter gebunden. Früher beziehen dürfen Sie es nur in diesen Fällen:
- Kauf oder Bau eines selbstbewohnten Wohneigentums
- Amortisation einer bestehenden Hypothek (alle 5 Jahre)
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Wegzug aus der Schweiz (ausser EU/EFTA — dann nur überobligatorisch)
- Bezug einer vollen IV-Rente